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Sicherstellung des Lebensunterhalts

Wenn Sie eingebürgert werden wollen, müssen Sie für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen können, also ohne Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) oder Sozialhilfe.

Der Bezug von Kindergeld oder einer Rente steht der Einbürgerung nicht entgegen. Falls Sie andere Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung) beziehen, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich. Diese Entscheidung bezieht sich darauf, ob Sie künftig ohne Bezug dieser Leistungen selbst für sich sorgen können.