Ermessenseinbürgerung
Falls die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht erfüllt sind, kann auf Antrag eine Einbürgerung nach Ermessen stattfinden.
Im Rahmen der Ermessenseinbürgerung erfolgt eine Überprüfung, ob unter Berücksichtigung der persönlichen Eigenschaften und der sozialen Situation eine erfolgreiche dauerhafte Integration bejaht werden kann. Die Ermessenseinbürgerung kommt in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht.
Hinweis: Da sich die Voraussetzungen immer auch nach der individuellen Lebenslage richten, ist eine Beratung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde erforderlich.