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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Ein deutscher Staatsangehöriger verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er auf eigenen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. 

Dies gilt dann nicht, wenn er Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz wird.

In anderen Fällen kann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nur vermieden werden, wenn die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vorher genehmigt worden ist. Eine solche Genehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit verliert und in Deutschland bleiben will, muss die Bestimmungen für den Aufenthalt von Ausländern beachten und rechtzeitig einen Aufenthaltstitel beantragen.