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Einbürgerungstest

Für die Einbürgerung sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erforderlich. Solche Kenntnisse sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachzuweisen. 

Hinweis: Ausreichend ist auch der erfolgreiche Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mindestens Hauptschule).

Für Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht erwerben und nachweisen können, sind Ausnahmen vorgesehen.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Einbürgerungstest.

Der Einbürgerungstest enthält insgesamt 310 Fragen. Davon sind 300 Fragen bundeseinheitlich und zehn Fragen länderspezifisch. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden jeweils 33 Testfragen zu einem Fragebogen zusammengefasst. 30 Fragen beziehen sich auf die Themenbereiche Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung, sowie Mensch und Gesellschaft. Drei Fragen beziehen sich auf das Bundesland, hier also Sachsen-Anhalt. Alle Fragebögen haben den gleichen Schwierigkeitsgrad. Der Fragebogen ist innerhalb einer Stunde zu bearbeiten. Es werden jeweils vier mögliche Antworten vorgegeben, von denen eine richtig ist. Der Test ist bestanden, wenn 17 Fragen richtig beantwortet wurden. Der Einbürgerungstest kann beliebig oft wiederholt werden.

An diesen Stellen in Sachsen-Anhalt können Sie den Einbürgerungstest ablegen: (mehr…)