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Deutsch­kennt­nis­se

Wenn Sie sich um die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit be­wer­ben, müs­sen Sie sich auf deutsch ver­stän­di­gen kön­nen. Aus­rei­chen­de Sprach­kennt­nis­se sind ganz we­sent­lich für eine er­folg­rei­che ge­sell­schaft­li­che In­te­gra­ti­on. 

Deutsch­kennt­nis­se sind er­for­der­lich für den er­folg­rei­chen Ab­schluss von Schul-​ und Be­rufs­aus­bil­dung, die er­folg­rei­che Be­wer­bung um einen Ar­beits­platz, das Be­stehen auf einem Ar­beits­platz und letzt­lich die Teil­nah­me am täg­li­chen Leben. Aus­rei­chen­de Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che kön­nen zum Bei­spiel durch den er­folg­rei­chen Be­such der In­te­gra­ti­ons­kur­se des Bun­des­amts für Mi­gra­ti­on und Flücht­lin­ge er­wor­ben wer­den.

Aus­rei­chen­de Sprach­kennt­nis­se lie­gen vor, wenn Sie die An­for­de­run­gen der Sprach­prü­fung zum Zer­ti­fi­kat Deutsch (B1 des Ge­mein­sa­men Eu­ro­päi­schen Re­fe­renz­rah­mens für Spra­chen - GER) in münd­li­cher und schrift­li­cher Form er­fül­len. 

Ihre Sprach­kennt­nis­se kön­nen Sie aber auch nach­wei­sen, wenn Sie vier Jahre eine deutsch­spra­chi­ge Schu­le mit Er­folg be­sucht oder eine deut­sche Be­rufs­aus­bil­dung er­folg­reich ab­ge­schlos­sen haben.

In­for­ma­tio­nen zum Sprach­test

Der Ge­mein­sa­me Eu­ro­päi­sche Re­fe­renz­rah­men für Spra­chen (GER) teilt Sprach­tests in sechs Schwie­rig­keits­stu­fen ein. Die Stu­fen A 1/ A 2 ste­hen für ele­men­ta­re, B 1/ B2 für selb­stän­di­ge und C 1/ C 2 für kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung.

Die Sprach­tests wer­den von Sprach­schu­len an­ge­bo­ten, die eine ent­spre­chen­de Li­zenz haben. Der Sprach­test schließt mit dem Zer­ti­fi­kat Deutsch ab.

Der schrift­li­che Teil be­steht aus Fra­gen zu ge­le­se­nen und ge­hör­ten Tex­ten, Lü­cken­tex­ten und der frei­en For­mu­lie­rung eines kur­zen Tex­tes. Im münd­li­chen Teil wird ein Ge­spräch ge­führt. Die In­te­gra­ti­ons­kur­se haben auch das Er­rei­chen des Sprach­ni­veaus B1 zum Ziel und schlie­ßen mit dem „Deutsch­test für Zu­wan­de­rer“ ab.