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Deutschkenntnisse

Wenn Sie sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben, müssen Sie sich auf deutsch verständigen können. Ausreichende Sprachkenntnisse sind ganz wesentlich für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration. 

Deutschkenntnisse sind erforderlich für den erfolgreichen Abschluss von Schul- und Berufsausbildung, die erfolgreiche Bewerbung um einen Arbeitsplatz, das Bestehen auf einem Arbeitsplatz und letztlich die Teilnahme am täglichen Leben. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache können zum Beispiel durch den erfolgreichen Besuch der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erworben werden.

Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn Sie die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen. 

Ihre Sprachkenntnisse können Sie aber auch nachweisen, wenn Sie vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg besucht oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Informationen zum Sprachtest

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) teilt Sprachtests in sechs Schwierigkeitsstufen ein. Die Stufen A 1/ A 2 stehen für elementare, B 1/ B2 für selbständige und C 1/ C 2 für kompetente Sprachverwendung.

Die Sprachtests werden von Sprachschulen angeboten, die eine entsprechende Lizenz haben. Der Sprachtest schließt mit dem Zertifikat Deutsch ab.

Der schriftliche Teil besteht aus Fragen zu gelesenen und gehörten Texten, Lückentexten und der freien Formulierung eines kurzen Textes. Im mündlichen Teil wird ein Gespräch geführt. Die Integrationskurse haben auch das Erreichen des Sprachniveaus B1 zum Ziel und schließen mit dem „Deutschtest für Zuwanderer“ ab.