Aufenthaltsfrist
Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Frist verkürzt sich auf sieben Jahre, wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Dies müssen Sie mit einer Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nachweisen.
Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders gute Deutschkenntnisse haben und sich schon länger ehrenamtlich bei einem gemeinnützigen Verein engagiert haben.