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Bekenntnis zum Grundgesetz

Sie müssen sich zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bekennen. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Durch das Grundgesetz sind zum Beispiel die Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, der Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition besonders geschützt. Damit wird garantiert, dass es keine Gewaltherrschaft gibt, dass freie Wahlen stattfinden und dass Recht und Gesetz für alle gleichermaßen gelten.

Wenn Sie eingebürgert werden möchten, müssen Sie sich zu diesen Prinzipien bekennen. Neben Ihrem schriftlichen Bekenntnis müssen Sie auch mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte.